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Die Verhältnismäßigkeit muss stimmen – Was passiert mit dem historischen Befund?



"Neue West", Foto: Nina Greve

Jedes Objekt, das unter Denkmalschutz steht und saniert beziehungsweise an eine neue Nutzung angepasst werden soll, muss in all seinen Facetten und mit jeder vorgefundenen Schicht betrachtet und diskutiert werden. Der Denkmalschutz plädiert dabei nicht ausschließlich auf die Rückführung in den Ursprungszustand. Bei dem Bemühen, Substanz zu erhalten, ist es auch möglich, Schichten „nur“ zu konservieren, ohne sie an der Oberfläche sichtbar zu lassen. So kann eine historische Farbschicht beispielsweise erhalten, aber, weil der Nutzer an dieser Stelle lieber eine hellere Farbigkeit hätte, trotzdem überstrichen werden. Für Denkmalschützer hat Priorität, dass der historische Befund nicht verloren geht. Guido Schmitz vom Bereich Denkmalschutz des Bezirksamtes Berlin-Mitte weiß von einem Beispiel, bei dem der Bauherr seinen späteren Nutzern ein zeitgemäßes Ambiente mit einem helleren Erscheinungsbild bieten wollte, als es der historische Befund hergegeben hätte. Da die historische Schicht erhalten blieb und nur überstrichen wurde, war diese Entscheidung alles andere als ein fauler Kompromiss. „Denkmalpflegerische Entscheidungen sind oft Einzelentscheidungen, bei denen das öffentliche gegen das private Interesse abgewogen werden muss“, so der Experte. Dabei geht es auch immer darum, die Verhältnismäßigkeit abzuwägen.

Geben und Nehmen

"Neue West", Foto: Nina Greve

Ein typisches Spannungsfeld, in dem sich die Denkmalpflege also bewegt, liegt zwischen dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines Denkmals und dem privaten Interesse des jeweiligen Bauherrn beziehungsweise der zukünftigen Nutzer, das Gebäude an zeitgemäße Anforderungen anzugleichen. Da Bauherr oder Investor aber grundsätzlich bereit sind, Geld in die Erhaltung des Gebäudes zu stecken, ist hier auch ein gewisses Fingerspitzengefühl seitens des Denkmalschutzes gefragt.

Immer wieder taucht bei der Interessenabwägung zwischen Denkmalschutz, Planung und Nutzung der Begriff des Gebens und Nehmens auf. Dabei ist für den Denkmalschutz oft wichtig, dass beispielsweise ein technisches Detail grundsätzlich einmal erhalten bleibt, während der ästhetische Anspruch der Architekten eher nach einem einheitlichen Bild verlangt. Je größer ein Objekt, umso größer auch die Chance, dass sich Möglichkeiten des Gebens und Nehmens auftun.

"Neue West", Foto: Nina Greve

Der Umgang mit dem Befund unterschiedlicher historischer Schichten hat sich in der Vergangenheit immer wieder gewandelt. So gab es beispielsweise in der Vergangenheit des Denkmalschutzes eine

regelrechte Purifizierungswelle. „Diese ging so weit, dass beispielsweise barocke Übermalungen in einer gotischen Kirche regelrecht abgeschrubbt wurden und so für die Nachwelt verloren waren. Daraus habenwir gelernt, dass jede Zeit mit ihrem künstlerischen Ausdruck erst einmal ernst genommen werden muss und nicht jede Veränderung oder Ergänzung des Ursprungszustandes als störendes Beiwerk eingestuft werden darf“, so Dr. Markus Harzenetter, Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VDL).


Rekonstruktionen

Wie aber geht man damit um, wenn der Bestand auf Grund seiner schlechten Bausubstanz ganz oder teilweise nicht mehr erhalten werden kann? Denn besonders umstritten ist auch unter Fachleuten der Umgang mit Rekonstruktionen.

Unter Umständen aber hat beispielsweise auch der Ort mit seinen geschichtlichen Bezügen eine starke Bedeutung, so dass selbst das Leitbild der VDL in begründeten Ausnahmefällen Rekonstruktionen zulässt.

Eine Voraussetzung für die Wiederherstellung eines teilzerstörten Gebäudes ist, dass noch ein wesentlicher Bestandteil des Originals besteht beziehungsweise entsprechendes Planmaterial oder andere Dokumente vorhanden sind, um mit Sicherheit sagen zu können, wie der Originalzustand tatsächlich ausgesehen hat. Ein weiterer entscheidender Faktor ist, ob die Rekonstruktion den weiteren Verfall der erhaltenen Originalteile unterbindet. Auch Sehgewohnheiten können bei diesen Entscheidungen eine große Rolle spielen. Eine Variante ist also, das Bauwerk in dem letzten, von künstlerischer Hand geprägten Zustand zu restaurieren. Dabei muss klar sein, dass Hinzufügungen ein Denkmal nicht verfälschen dürfen und reversibel sein sollen. Wenn eine Rekonstruktion als adäquate Lösung eingeschätzt wird, ist hohe Sachkompetenz gefragt, um ein angemessenes Ergebnis zu erzielen.

Foto: Nina Greve

„Denkmalpflege versteht sich heute primär als substanzorientierte Denkmalpflege, die sich vorrangig um materielle Echtheit kümmert. Und natürlich hat die Pflege und Überlieferung existierender Denkmäler in all ihren Zeitschichten für einen Denkmalpfleger oberste Priorität“, so Denkmalschützer Harzenetter.


Der gesamte Artikel erschien in der DenkmalSANIERUNG 2017/2018


Alle Fotos stammen von dem Projekt "Neue West", Berlin. (Architekturbüro AHM Architekten BDA / jablonka sieber partner architekten)

Urheber der Fotos der Galerie: christof sieber


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