top of page

InnenarchitektInnen –der verkannte Berufsstand(Auszug aus einem Artikel in DenkmalSANIERUNG 2020/21

Instandsetzungen, Modernisierungen und Umnutzungen von Bestandsbauten gewinnen immer mehr an Bedeutung in der Architektur. Für InnenarchitektInnen ist gerade das Bauen im Bestand ein alter Hut, bei dem sie mit umfangreichem Fachwissen, viel Erfahrungen und dem Blick von innen nach außen einen echten Mehrwert in die Projekte bringen.


Stadthaus Geisenfeld Collage: Hlady Innenarchitektur

Die Zukunft des Bauens in Deutschland liegt zu einem Großteil im Bestand. Umnutzungen von Gewerbe- oder Industriebauten zu Wohnraum, Dachgeschossausbauten, Aufstockungen oder Umgestaltungen von Lager- in Büroräume sind nur einige dieser Möglichkeiten. Bereits jetzt sind nur noch etwa ein Drittel der anstehenden Bauaufgaben Neubauten, Tendenz rückläufig. Vielen Bauherren und Investoren ist dabei nicht bewusst, dass die Umsetzung einer Vielzahl dieser Projekte durchaus auch von InnenarchitektInnen durchgeführt werden kann, deren Leistungsprofil den wenigsten in vollem Umfang bekannt ist.

KEGGENHOFF | PARTNER / Foto: Constantin Meyer

„Ein Gros der zukünftigen Aufgaben wird das Bauen im Bestand sein“, sagt auch Sabine Keggenhoff, Gründerin und Partnerin des Büros KEGGENHOFF | PARTNER und Professorin an der Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur. „Die Analyse eines bestehenden Gebäudes ist dabei eines der wichtigsten Werkzeuge, das wir InnenarchitektInnen schon im Studium intensiv erlernen und entsprechend gut beherrschen.“


Während in Deutschland allerdings an sehr vielen Hochschulen Innenarchitektur von HochbauarchitektInnen unterrichtet wird, verfolgt die Hochschule Luzern einen anderen Ansatz. Im dortigen Institut für Innenarchitektur hat die Mehrheit der Unterrichtenden auch einen akademischen Abschluss als InnenarchitektIn. Ralph Stoian, der an der Hochschule unterrichtet und die Weiterbildungen, zum Beispiel Fachkurse zum Thema Bauen im Bestand, koordiniert, verweist auf das interdisziplinäre Konzept der Hochschule: „Unserer Auffassung nach ist das interdisziplinäre Vorgehen zentral für das, was später im Berufsleben gefragt ist. Und gerade beim Bauen im Bestand, das auch in der Schweiz jetzt schon mit 65% das Gros der Bauaufgaben einnimmt, werden Projekte durch die Zusammenarbeit in qualifiziert zusammengesetzten Teams gelingen. Je nach Projektgröße und –schwerpunkt ist zu entscheiden, wer wann welche Rolle übernimmt. Wichtig ist in jedem Fall die frühzeitige Einbindung aller baulichen Fachdisziplinen.“

Flyer der Hochschule Luzern

Der Umbau sei dabei für InnenarchitektInnen schon immer als komplexe Bauaufgabe und vollwertiges Werk anerkannt worden. Warum werden andersherum die InnenarchitektInnen mit ihren Qualitäten nicht ebenso anerkannt und wahrgenommen? Noch immer scheint ihnen der Ruf anzuhaften, nur am Ende noch die farblich passende Vase auf den Tisch zu stellen.

Ein Bereich beispielsweise, in denen es AbsolventInnen der Fachrichtung Innenarchitektur deutlich schwerer gemacht wird bzw. sie im Prinzip derzeit kaum eine Rolle spielen, ist das Wettbewerbswesen. „Es gibt kaum Wettbewerbe, die explizit für InnenarchitektInnen ausgeschrieben werden“, so Keggenhoff. „Wir sind klassischerweise nicht ins Wettbewerbswesen involviert.“ Im Höchstfall wird vorgegeben, dass sich Arbeitsgemeinschaften aus ArchitektInnen und InnenarchitektInnen bilden müssen. Doch selbst das passiert kaum.

„Tatsächlich kommt es sehr selten dazu, dass in einem Wettbewerbsverfahren InnenarchitektInnen eingeladen bzw. zugelassen sind“, erklärt hierzu auch Innenarchitekt Jürgen Hlady, der sich auf verschiedenen Ebenen stark für eine gleichwertige und faire Wertschätzung seines Fachgebietes einsetzt. „Ein Grund für diese Schieflage ist, dass es sich bereits bei den Büros, die beispielsweise für öffentliche Auftraggeber einen Wettbewerb durchführen, um Architektur- oder Ingenieurbüros handelt, denen offensichtlich häufig die Möglichkeit der Einbindung von Innenarchitekturbüros gar nicht bewusst ist. Wir werden dabei quasi ignoriert.“ Zudem seien die Büros der InnenarchitektInnen vielfach deutlich kleiner aufgestellt, so dass ihnen bereits die vorgegebenen Rahmenbedingungen Schwierigkeiten bereiten können.

Ungleichbehandlung bei der Bauvorlageberechtigung

Eine zweite Ungleichheit besteht in der rechtlichen Regelung zur Bauvorlageberechtigung. Diese ist über die Landesbauordnungen geregelt und wird von Bundesland zu Bundesland aber auch von Bauamt zu Bauamt in ihrer Reichweite sehr unterschiedlich ausgelegt. Der Bund Deutscher Innenarchitekten e.V. (bdia) stellt die Einschränkung der Bauvorlageberechtigung stark in Frage. Sie sei im Bauordnungsrecht niedergelegt, das in erster Linie der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit diene, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen können. Zum üblichen Ausbildungs- und Tätigkeitsprofil der InnenarchitektInnen gehöre die Beachtung von statischen und brandschutztechnischen Planungsvorgaben, die Berücksichtigung von Abstandsflächen und Vorgaben für Sonderbauten. Auch die Einholung von Brandschutzgutachten und Standsicherheitsnachweisen sei Teil der Berufsaufgabe. Das verhält sich bei InnenarchitektInnen also nicht anders als bei HochbauarchitektInnen, die sich ebenfalls geeignete Fachplaner oder Fachplanerinnen mit ins Boot holen müssen, sofern sie nicht über entsprechende Zusatzqualifikationen verfügen. „Eine Einschränkung der Bauvorlageberechtigung für InnenarchitektInnen ist daher nicht gerechtfertigt. Der bdia fordert den Wegfall dieser Einschränkungen in den Bauordnungen der Bundesländer“, so Frithjof Jönsson, Rechtsanwalt und Bundesgeschäftsführer des bdia.

Die Präsenz des Berufes insbesondere in Bezug auf das Bauen im Bestand muss daher weiter in den Fokus gerückt werden! Der Titel des Innenarchitekten bzw. der Innenarchitektin ist geschützt und mit dem Eintrag in die Architektenkammer verbunden. In Deutschland zeugt dieser Titel für eine qualitativ hochwertige Ausbildung!

Andreas Hegenbart, Innenarchitekt und Psychologe, hat einmal einen schönen „Brief aus der Zukunft“ an seine Kollegenschaft verfasst, in dem er ausgesprochen treffend eine Vielzahl derer Kernkompetenzen und ihres Zusatzgewinns für Nutzer, Bauherren und Investoren umreißt. In dem im Brief beschriebenen Jahr 2040 haben bereits viele der heutigen Bestrebungen gefruchtet und der Beruf des „Architekten des Innenraums“ ist ebenso präsent und anerkannt wie der des „Architekten des Hochbaus“.


bottom of page